Allgemeine Nutzungsbedingungen Workheld Platform

Endbenutzer-Lizenzbedingungenfür die Workheld Plattform, Workheld Call und Workheld Flow „CCC“ der Workheld GmbH

Stand: 10.03.2022

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer der Workheld Applikationen und den damit verbundenen Anwendungen und Dienstleistungen. Für eine höhere Verständlichkeit wird fortan geschlechtsneutral „Nutzer“ verwendet.

Mit der Annahme des Angebotes zur Nutzung von Workheld entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem annehmenden Unternehmen (im Weiteren als „Kunde“ bezeichnet) und der Workheld GmbH (Betreiber der Workheld Platform und den zugehörigen Applikationen, im Weiteren als „Workheld“ bezeichnet) mit Sitz in der Rotensterngasse 5, 1020 Wien.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Überlassung und Nutzung von Software sowie von sonstigen zugunsten von Workheld GmbH (im Folgenden kurz „Workheld“) urheberrechtlich geschützten Werken, unter Zugrundelegung dieser Endbenutzer-Lizenzbedingungen für Software und urheberrechtlich geschützte Werke (in der jeweils gültigen Fassung).

1.2 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (‚EULA‘) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (einer natürlichen oder juristischen Person, die im weiteren Verlauf dieses EULA als ‚Endbenutzer‘ bezeichnet wird) und Workheld für dieser EULA beiliegenden Software – der Workheld Plattform mit den Elementen Workheld Call und Workheld Flow (im Folgenden kurz „WCL“ oder „WFL“ genannt). Das vorliegende Dokument regelt Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software von Workheld. Die Software beinhaltet alle damit verbundenen Medien, gedrucktes Material und Dokumentationen online oder im elektronischen Format. HINWEIS: WENN SIE KEINE GÜLTIGE LIZENZ FÜR „WCL“ oder „WFL“ BESITZEN (EINEM ‚SOFTWARE PRODUKT‘), SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER ANDERWEITIG ZU NUTZEN – MIT AUSNAHME ZUM ZWECK EINER ZEITLICH BEFRISTETEN TESTPERIODE.

1.3 Abweichungen von den in diesen Lizenzbedingungen genannten Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Workheld schriftlich anerkannt wurden. Rechtliche Bedingungen und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Endbenutzers finden keine Anwendung und werden einvernehmlich ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

Software im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für den Endbenutzer entwickelte oder adaptierte, zugunsten von Workheld urheberrechtlich geschützte Computerprogramme im Sinne des § 40a Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich hierfür überlassener Unterlagen.

3. (Nutzungs-) Rechte an der Software

3.1 Der Endbenutzer erhält nach Vertragsabschluss („Subscription“) das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikation am vereinbarten Aufstellungsort beziehungsweise auf der installierten App zu benutzen.

3.2 Alle Softwarelizenzen werden dem Endbenutzer gemäß den Workheld bei Vertragsabschluss vorliegenden Daten des Endbenutzers (Firmenname, Firmenadresse, Rechtsform und UID- Nummer) erteilt. Im Falle von Namensänderungen werden alle Aufwendungen die für die Änderung der Softwarelizenz notwendig sind Ihnen nach tatsächlichem Aufwand von Workheld in Rechnung gestellt.

3.3 Bei Nutzung von Softwareprodukten ist für jeden Named-User eine Lizenz erforderlich.

3.4 Enthält die Software Teile, deren Urheberrecht bei einem Dritten liegen, so gelten vorrangig die Nutzungsbedingungen des Dritten für diesen Teil in der jeweils gültigen Fassung, wobei sich erfahrungsgemäß diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern können, die dann zur Anwendung kommen. Dem Endbenutzer ist dieser Umstand bekannt und er willigt ausdrücklich ein diese geänderten Nutzungsbedingungen des Dritten zu akzeptieren. Diese Bedingungen werden dem Endbenutzer von Workheld auf Anfrage an hallo@workheld.com zugänglich gemacht. Eine Pflicht, diese in deutscher Sprache zu übersetzen, trifft Workheld nicht. Die – durch diese Verweise – erreichbaren Seiten von Drittanbietern stehen nicht unter der Kontrolle von Workheld, und Workheld ist nicht für den Inhalt der Seiten von Drittanbietern, für irgendwelche in den Seiten von Drittanbietern enthaltene Links oder für Änderungen oder Aktualisierungen der Seiten von Drittanbietern verantwortlich.

3.5 Alle dem Endbenutzer von Workheld überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

3.6 Alle anderen Rechte an der Software sind Workheld vorbehalten. Ohne deren vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Endbenutzer unbeschadet der Bestimmungen des § 40d Urheberrechtsgesetz daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, unterlizenzieren, abzutreten oder zu übertragen, vervielfältigen weder im Ganzen noch in Teilen, zu ändern, zurückzuentwickeln, zurückzusetzen, Teile herauszulösen, Dritten zugänglich zu machen, zu analysieren, zu dekompilieren oder disassemblieren.

4. Pflichten des Endbenutzer

4.1 Der Endbenutzer ist für den Inhalt seines Accounts und der hochgeladenen Daten & Dokumente selbst verantwortlich, sowie dafür, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte sämtlichen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Gesetzen, Richtlinien und Standesregeln sowie diesen Nutzungsbedingungen) entsprechen.

4.2 Ferner verpflichtet sich der Nutzer, die Services der Workheld Applikationen nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:

  • keine sittenwidrigen, obszönen, pornografischen oder rechts- /linksradikale, gewalttätige Inhalte oder Fotos zu verbreiten
  • kein diffamierendes, anstößiges oder rechtswidriges Material oder Informationen darüber zu verbreiten• andere Personen nicht zu bedrohen, zu belästigen oder deren sonstige Rechte zu verletzten
  • keine Daten hochzuladen, die Viren enthalten
  • keine Daten hochzuladen, die urheberrechtlich geschützt sind (außer er besitzt die Urheberrechte oder verfügt über die entsprechenden Einwilligungen)• keine falschen Adressdaten anzugeben
  • die Applikation oder die Website nicht auf eine Art zu benutzen, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Nutzer nachteilig beeinflusst• keine Informationen (E-Mails, Nachrichten, etc.) abzufangen oder dies zu versuchen
  • keine Kettenbriefe, rechtswidrige Strukturvertriebe oder Ähnliches zu versenden
  • nicht mit unerlaubten Mitteln Traffic zu erzeugen

Das Nichtbeachten der oben genannten Verhaltenspflichten kann zu folgenden Sanktionen führen

  • Aufforderung zur Stellungnahme
  • Verwarnung
  • Beschränkung der Nutzung
  • Löschen von Inhalten
  • Sperrung der Nutzung
  • gegebenenfalls Übergabe von strafrechtlich relevanten Informationen an Ermittlungsbehörden.
  • Darüber hinaus behält sich Workheld auch rechtliche Schritte jeder Art vor

4.3 Der Endbenutzer ist verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright-Vermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte; das gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.

4.4 Der Endbenutzer verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand vertragsgemäß zu gebrauchen und Workheld diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

4.5 Der Endbenutzer verpflichtet sich die von Workheld für den Betrieb der Software gegebenen Hinweise streng einzuhalten.

4.6 Der Endbenutzer ist verpflichtet den Vertragsgegenstand sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch, um unberechtigte Vervielfältigung und/oder Nutzung, auszuschließen. Der Endbenutzer wird sicherstellen, dass die Zugriffsberechtigung auf die Software vor der Einsicht und Verwendung durch Unbefugte geregelt ist, die Berechtigung zur Nutzung der Software durch technische Maßnahmen festgelegt und jedes Gerät, auf dem die Software aufrufbar ist, durch Vorkehrungen gegen die unbefugte Inbetriebnahme abgesichert ist. Der Endbenutzer trifft angemessene Vorkehrungen, um Fehlfunktionen der Software möglichst zu verhindern.

5. Softwarespezifikationen

5.1 Workheld ist berechtigt, die Softwarespezifikationen für neue Versionen zu ändern.

5.2 Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Software nur mit der im Kaufvertrag vereinbarten Hardware oder Software kompatibel ist. Im Falle des Zugriffs über den Bowser setzt Workheld die letztgültige stabile Version der folgenden Browser voraus: Chrome, Firefox und Edge. Bei Verwendung von iOS, Android oder Windows Apps wird die letztgültige stabile Version dieser Plattformen vorausgesetzt. Allfällige Mehrkosten für Migrationen, die auf Grund der Produktpolitik eines Herstellers allenfalls erforderlich sind, werden von Workheld nicht getragen.

6. Gewährleistung

6.1 Workheld leistet Gewähr dafür, dass die Software frei von Viren, Ransomware, Spyware und anderen schädlichen Softwareprogrammen ist.

6.2 Workheld garantiert dem Endbenutzer, dass die Software, sofern der Endbenutzer sie in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen benützt, keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt.

6.3 Auch bei Rechtsmängeln hat Workheld in jedem Fall zunächst die Möglichkeit, Gewähr durch Verbesserung zu leisten; Workheld verschafft nach ihrer Wahl dem Käufer eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit am Vertragsgegenstand im Umfang dieses Vertrages oder am ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenstand (zumutbarer Work-Around).

6.4 Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass komplexe Software nie gänzlich frei von Defekten, Bugs oder Fehlern sein kann. Workheld leistet bis auf die oben gemachten Zusagen, keine Gewähr dafür, dass die Software gänzlich frei von Defekten, Fehlern oder Bugs ist.

6.5 Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass komplexe Software nie gänzlich frei von Sicherheitsrisiken sein wird. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Endbenutzer-Lizenzbedingungen leistet Workheld keine Gewähr dafür, dass die Software gänzlich sicher ist.

7. Schad- und Klagloshaltung

7.1 Workheld ist für vom Nutzer eingegebene Informationen sowie für die Vermittlung des Zugangs zu diesen Informationen nicht verantwortlich.

7.2 Workheld wird den Endbenutzer in der Abwehr aller Ansprüche unterstützen, die darauf beruhen, dass vertragsgemäß genutzte Software ein nach der österreichischen Rechtsordnung wirksames gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht verletzt. Der Endbenutzer wird Workheld unverzüglich schriftlich benachrichtigen und im Falle eines Rechtsstreites eine Streitverkündung gemäß § 21 ZPO vornehmen, falls derartige Ansprüche gegen ihn erhoben werden. Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, welche Workheld zu vertreten hat, kann Workheld auf eigene Kosten die Software ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Endbenutzer auf Verlangen von Workheld unverzüglich das Original und alle Kopien der Software einschließlich überlassener Unterlagen zurückzugeben.

7.3 Hiermit sind alle Ansprüche des Endbenutzers bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von Workheld, abschließend geregelt.

7.4 Wird Workheld wegen der missbräuchlichen Verwendung der Leistungen durch den Endbenutzer von Dritten in Anspruch genommen oder droht ihm in Anspruch genommen zu werden, wird der Endbenutzer Workheld unverzüglich informieren. Workheld wird dem Endbenutzer die Möglichkeit der Abwehr des Anspruches bzw. der vollen Rechtsverschaffung geben.

7.5 Der Endbenutzer verpflichtet sich, Workheld jeden Schaden zu ersetzen, den diese aus einer nachgewiesenen Verletzung von Rechten Dritter durch den Endbenutzer – insbesondere aufgrund patent-, marken-, musterschutz-, halbleiterschutz-, urheberrechtlicher sowie in diesem Zusammenhang stehende sonstiger Ansprüche (zB. lauterkeitsrechtliche Ansprüche) oder Ansprüche aufgrund von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte – erleidet.

7.6 Teil des zu ersetzenden Schadens sind auch Zahlungen für eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die Workheld mit Zustimmung des Endbenutzers vereinbaren kann. Der Endbenutzer darf diese Zustimmung nur aus wichtigen Gründen und nicht unbillig verweigern.

7.7 Für den Fall, dass Workheld die Nutzungsrechte an der Software dem Endbenutzer aufgrund von Verletzungen der Nutzungs- und Lizenzbestimmungen entzieht, hat der Endbenutzer jedenfalls weiterhin die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

7.8 Workheld haftet – außer bei Personenschäden – ausschließlich bei grobem Verschulden.

7.9 Die Haftungssumme übersteigt keinesfalls den vom Endbenutzer für die Software bezahlten Lizenzkosten.

7.10 WORKHELD ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, MITTELBARE SCHÄDEN, BEGLEIT- UND FOLGESCHÄDEN, ENTGANG VON GEWINN, UMSATZ- ODER ZINSVERLUST SOWIE SCHÄDEN AUS VERLUST VON DATEN ODER DATENGEBRAUCH.

7.11 Im Fall von Wartungsarbeiten kann es zu Beschränkungen der angebotenen Dienstleistungen kommen – dem Nutzer stehen daraus keinerlei Ansprüche zu.

7.12 Soweit mittels Nutzung von Workheld oder der Workheld Applikationen ein Vertrag zwischen Nutzern abgeschlossen wird, werden allein die beteiligten Nutzer Vertragspartner des abgeschlossenen Geschäfts. Ansprüche aus Verträgen zwischen Nutzern können nicht gegenüber Workheld geltend gemacht werden. Workheld wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen Nutzern geschlossenen Verträge. Die Erfüllung dieser über die Plattform von Workheld geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. Workheld ist nicht für sich allenfalls aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Auseinandersetzungen zwischen Nutzern verantwortlich.

8. Rückgabe und Vernichtung der Software

Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Endbenutzer nach Wahl von Workheld verpflichtet, die gesamte Software einschließlich überlassener Unterlagen an Workheld zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Dies gilt auch für geänderte oder mit anderen Programmen verbundene Software.

9. Dauer und Kündigung

9.1 Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach dem zwischen dem Endbenutzer und Workheld abzuschließenden Lizenznutzungsvertrag, hinsichtlich allfälliger Softwarewartungsvertragsleistungen nach den Regelungen des jeweiligen Servicescheins. Das Nutzungsrecht endet jedenfalls

9.1.1 mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit;

9.1.2 bei Deinstallation der Lösung;

9.1.3 durch Kündigung nach Ablauf einer allenfalls vereinbarten Mindestnutzungsdauer und – mangels anderer Vereinbarung – Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Verrechnungsperiode;

9.1.4 durch vorzeitige Auflösung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, falls der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist wiederhergestellt wird;

9.1.5 durch vorzeitige Auflösung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Endbenutzers oder bei Abweisung eines Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens. Diese Auflösung wird sofort mit der Erklärung, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird wirksam. Im Falle der Fortführung des Unternehmens wird die Auflösung erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam.

9.2 Ist die Auflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile von Workheld unerlässlich, erfolgt sie mit sofortiger Wirkung.

10. Exportbeschränkungen

10.1 Jede Weitergabe der Vertragsgegenstände, Unterlagen und sonstigen Materialien, insbesondere jede Wiederausfuhr kann der Genehmigungspflicht nach den Ausfuhrbestimmungen der USA, der Europäischen Union und allfälliger anderer Staaten unterliegen. Der Endbenutzer ist in einem solchen Fall verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen der betreffenden Behörden vor ihrer Weitergabe zu erwirken. Diese Verpflichtung muss im Falle jeder neuerlichen Weitergabe auf den jeweiligen Erwerber bzw. Verfügungsberechtigten vertraglich überbunden werden.

10.2 Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Lieferung der vertragsgegenständlichen Komponenten einer Exportbeschränkung der Vereinigten Staaten von Amerika oder der rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union unterliegen oder dem „Arab Boycott“ unterliegen, so ist Workheld berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Endbenutzer Workheld bei Vertragsabschluss auf derartige Umstände nicht hingewiesen, so hat der Endbenutzer Workheld die daraus resultierenden Aufwände und Schäden voll zu ersetzen.

11. Recht und Gerichtsstand

11.1 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

11.2 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, zuständig.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die jeweils aktuelle Fassung der ANB ist unter www.workheld.com abrufbar. Vereinbarungen, die von diesen ANBs abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.2 Workheld ist berechtigt, diese ANB einseitig zu ändern. Über eine Änderung wird der Kunde unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informiert. Die Änderung wird gültig, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis schriftlich (per Post an Workheld GmbH, Rotensterngasse 5, 1020 Wien oder per E-Mail an hallo@workheld.com) widerspricht.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.